
Grundsätzlich kann jeder die Leistungen von PrivAD in Anspruch nehmen, der sich als Privatpatient behandeln lassen will. PrivAD richtet sich damit an Privatversicherte und Selbstzahler.
Für alle akuten gesundheitlichen Beschwerden bietet PrivAD eine ärztliche Behandlung nach individueller Maßgabe. So ergänzt, erweitert und entlastet der Privatärztliche Akut-Dienst öffentliche und kassenärztliche Notdienste sowie das an Sprechzeiten gebundene, stationäre ärztliche Dienstleistungsangebot. Der Privatärztliche Akut-Dienst ist kein Ersatz für örtliche Rettungsdienste: Für lebensbedrohliche Notfälle wird deshalb stets auf die Notrufnummer 112 verwiesen.
Alle Ärzte bei PrivAD verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, sprechen mindestens eine Fremdsprache und wohnen im Einsatzgebiet. Teilweise besitzen sie auch Zusatzqualifikationen wie den Fachkundenachweis „Rettungsdienst“, Naturheilverfahren oder Akupunktur. Darüber hinaus fühlen sie sich unseren gemeinsamen Qualitätsmaßstäben verpflichtet und üben Ihren Beruf frei und unabhängig aus – im Bewusstsein besonderer ärztlicher Verantwortung für Sie als Patienten. Deshalb sind sie stets freundlich, engagiert und nehmen sich ausreichend Zeit für Sie und Ihre Beschwerden.
PrivAD ist bereits in den Großräumen Berlin, Bodenseekreis, Bonn, Düsseldorf, Erlangen, Frankfurt am Main, Fürth, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Köln, Ludwigshafen, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wiesbaden vertreten. Weitere Standorte sind in der Entwicklung.
Ein Anruf unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01805 304 505 genügt.
Sobald Ihr Anruf bei uns eingeht, nimmt die Einsatzzentrale Ihre Beschwerden sowie Namen, Adresse und Telefonnummer auf und veranlasst unverzüglich den Rückruf des diensthabenden Arztes, der so bereits telefonisch notwendige Sofortmaßnahmen einleiten und Ihnen seine voraussichtliche Ankunftszeit nennen kann. Anschließend fährt der Arzt diskret mit einem neutralen PKW zu Ihnen, um sich persönlich um Sie zu kümmern.
Anrufe auf unserer Servicenummer kosten Sie lediglich die übliche Servicepauschale der Deutschen Telekom von 14 Cent pro Minute. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz sind die Gebühren abweichend.
Sobald der diensthabende Arzt bei Ihnen eintrifft, unterzieht er Sie einer gründlichen Untersuchung, um Ihre akuten Beschwerden durch die Verabreichung entsprechender Medikamente möglichst schnell zu lindern. Die Diagnose und entsprechende Therapiemaßnahmen bespricht er ausführlich mit Ihnen und hinterlässt Ihnen zusätzlich ein sorgfältig ausgefülltes Besuchsprotokoll samt benötigter Rezepte und je nach Schwere der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bei PrivAD erfolgt keine Massenabfertigung, sondern eine individuelle und persönliche Behandlung ganz nach Ihren Bedürfnissen.
PrivAD ist der einzige Dienst seiner Art in Deutschland, der seit 1996 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist. Das bedeutet für Sie größtmögliche Qualität bei maximaler Kostentransparenz: Die Einsatzärzte rechnen für ihren Besuch in der Regel nach dem üblichen Satz der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) ab. Die genaue Rechnungssumme setzt sich zusammen aus den individuell erbrachten Leistungen, dem Anfahrtsweg, dem Wochentag und der Uhrzeit. Wenn Sie privat voll- oder zusatzversichert sind (z.B. Beihilfe), werden diese Kosten in der Regel vollständig von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen.
Generell erfolgt die Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), zu deren Einhaltung jeder Arzt verpflichtet ist. Alle Patienten mit Wohnsitz in Deutschland erhalten im Anschluss an den Arztbesuch eine detaillierte und aufgeschlüsselte Rechnung per Post, die Ihnen maximale Kostentransparenz erlaubt. Auslandspatienten erhalten die Rechnung vor Ort und können entweder bar oder per Kreditkarte (American Express, MasterCard, VISA) bezahlen.
Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie wie gewohnt vom behandelnden Arzt eine Privatrechnung, die Sie nach Begleichung zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse (bzw. Beamte in der Regel bei der Beihilfe) einreichen können. Wenn Sie privat voll- oder zusatzversichert sind (z.B. Beihilfe), werden diese Kosten in der Regel vollständig von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen.
Wenn Sie ausschließlich gesetzlich versichert sind, werden die Kosten einer privatärztlichen Behandlung in aller Regel nicht oder nur zum Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Generell empfehlen wir Ihnen, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse um Kostenerstattung für die Behandlung nachzusuchen.
Ihre gegenüber uns gemachten Angaben und Informationen werden selbstverständlich als streng vertraulich betrachtet. Alle unsere Mitarbeiter und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht (vgl. §9 MBO-Ä).